Insgesamt wurden 169 Anträge für die Meisterprämie im Handwerk im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald allein im ersten Halbjahr bis zum Stichtag am 31. Mai 2024 bewilligt. Dadurch erhielten die hiesigen Meisterinnen und Meister eine Gesamtfördersumme von 255.000 Euro vom Land Baden-Württemberg, wie die Handwerkskammer in einer Pressemitteilung bekanntgab.
Wie erhält man die Förderung?
Seit gut vier Jahren gibt es diese Unterstützung nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung als steuerfreie Prämie für alle, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses wohnen oder arbeiten. Um die Förderung in Höhe von 1500 Euro zu erhalten, müssen Bewerber neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei der Handwerkskammer einreichen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag. „Neu ist, dass zukünftig der Besuch eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigt werden kann“, so Hannah Knoth von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. „Der Wohnort oder die Arbeitsstätte müssen in diesem Fall unmittelbar vor oder nach der Prüfung in Baden-Württemberg liegen.“
Einreichungsfrist
Die nächste Einreichungsfrist für die Meisterprämie endet am 30. November 2024. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald meldet alle bis dahin eingehenden Anträge im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, welches für die Prüfung und Bewilligung zuständig ist. Wer sein Meisterprüfungszeugnis erst später erhält, kann seinen Antrag auch zur darauffolgenden nächsten Frist einreichen.
Weitere Informationen zur Meisterprämie und zur Beantragung erhalten Sie bei Hannah Knoth, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-190 oder per E-Mail an hannah.knoth@hwk-mannheim.de.