Kabel-TV: Mieter müssen aktiv werden
Neue Rechtslage bringt Freiheit und Aufwand: Mieter mit Kabelfernsehanschluss dürfen oder müssen sich jetzt selbst um die Versorgung mit Fernsehsignalen kümmern.
Bisher war es für Mieter eines Mehrfamilienhauses einfach: Hatte der Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelfernsehanbieter geschlossen, dann konnte der Mieter alle Kabelprogramme des Anbieters konsumieren. Ob er dieses Angebot überhaupt nutzen wollte, war nahezu gleichgültig, denn eine Kündigung des Vertrags zwischen Vermieter und Anbieter war nahezu unmöglich. Der Vermieter konnte die Zahlungen an den Anbieter über die Nebenkosten abrechnen, das sogenannte „Nebenkostenprivileg“.
Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß
Diese Regelung sollte vor rund 40 Jahren der damals neuen Kabeltechnik einen vereinfachten Markteintritt gewährleisten. Das erscheint dem Gesetzgeber nun nicht mehr nötig und nicht mehr zeitgemäß. Es gibt inzwischen andere Technologien, die ...
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