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Warum KMU’s jetzt ihre Lieferketten überprüfen

© Unsplash (Dominik Luckmann)

Jetzt gilt’s: Wer mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigt, muss seit dem 1. Januar seine Lieferketten überprüfen – kleine und mittlere Unternehmen sind also eigentlich ausgenommen. Doch viele versprechen sich dadurch Wettbewerbsvorteile. Lohnt sich der Aufwand?

Nachweislich faire und nachhaltige Lieferketten schaffen – das ist das Ziel des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (kurz: LkSG). Damit schafft der Bundestag erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette und verpflichtet deutsche Unternehmen ihre Lieferanten auf die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards zu überprüfen. Dazu zählt etwa das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.

Grundsätzlich gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen, ungeachtet ihrer Rechtsform, die ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben. Ausschlaggebend ist die Mitarbeiteranzahl, wobei zwischen Voll- und Teilzeit kein Unterschied gemacht wird: Seit dem 1. Januar 2023 ist das LkSG für Unternehmen mit mehr ...

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