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Barrierefreie Online-Shops werden Pflicht

Auch Online-Shops müssen mit einer zweiten Infrastruktur versehen werden. © iStockphoto

Nicht sofort, aber da der Umbau aufwändig ist, sollte damit 2024 begonnen werden. Dienstleister stehen Spalier. Stichtag ist der 28. Juni 2025. Was bis dahin zu tun ist.

100.000 Euro Strafe stehen als Strafe bei Nichtbefolgen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Raum. Ausgenommen von dessen Regelungen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern bzw. weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Aber um welche Branchen geht es?

Betroffen vom BFSG sind eine ganze Reihe von Produkten und Dienstleistungen: Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Geldautomaten, Router, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste (viel Spaß beim Umbau der überkomplizierten Fahrkartenautomaten) – und Online-Shops, im Juristendeutsch unter dem Begriff „elektronischer Geschäftsverkehr“ eingeordnet.

Der gesamte deutsche E-Commerce muss damit bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei nutzbar sein (von obigen Kleinstanbietern abgesehen). Grundlage der Umsetzung bilden die Kriterien ...

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