Azubi-Mindestlohn steigt auf 649 Euro im 1. Jahr
Das Bundesbildungsministerium legt die neuen Mindestlöhne für Auszubildende fest. 2024 werden bis zu 909 Euro fällig.
Letztere Summe gilt für Lehrlinge im 4. Jahr. Wer seine Berufsausbildung 2024 erst beginnt, muss mit mindestens 649 Euro monatlich entlohnt werden, so die angepassten Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von 2020 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/279/VO.html).
Die weiteren Bestimmungen: Lehrlinge im 2. Ausbildungsjahr erhalten mindestens 766 Euro, im 3. Jahr 876 Euro und im 4. Jahr einer Berufsausbildung schließlich besagte 909 Euro. Das Berufsbildungsgesetz schreibt nicht nur eine Mindestvergütung für Auszubildende vor, sondern auch Abschlussbezeichnungen, die mit anderen Ländern vergleichbar sind. Die Bestimmungen sind für jene Arbeitgeber bindend, die nicht an Tarifverträge angeschlossen sind. Im November 2024 veröffentlicht der Bund die Azubi-Mindestlöhne für ...
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