Winterliche Verkehrssicherungspflicht am Arbeitsplatz: Schutz und Vorsorge für Mitarbeiter
Auch Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, das Firmengelände von Schnee und Eis zu befreien. Wird der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und verunglücken Mitarbeiter oder Kunden, drohen Schadensersatzforderungen.
In den kalten Wintermonaten sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Verkehrssicherungspflicht auf dem Betriebsgelände nachzukommen. Diese Pflicht beinhaltet, an gefährlichen Stellen Vorkehrungen zu treffen, um körperliche Schäden bei Arbeitnehmern und Kunden zu verhindern. Dabei ist das Befreien von Gehwegen von Eis und Schnee ein wichtiger Aspekt. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Schadensersatzforderungen von verunfallten Personen – ähnlich wie bei Privatpersonen.
Besondere Verantwortung der Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten nicht nur das Firmengelände, sondern auch wichtige Zugänge dazu im Winter von Schnee befreien, streuen und für Trittfestigkeit sorgen. Diese Maßnahmen sind auch dann erforderlich, wenn das Unternehmen die Immobilie nicht ...
- © wir.unternehmen | Rhein-Neckar GmbH / Jessica Ludwig
Copyright © 2024 wir unternehmen medien GmbH · Hubert-Burda-Platz 1 · 77652 Offenburg · Deutschland
Regionale Vertretung: wir.unternehmen Metropolregion Rhein-Neckar · co. Abtconnect GmbH · Bruchsaler Straße 5· 69469 Weinheim · Deutschland