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Die BahnCard wird digital: Was Unternehmer jetzt beachten müssen

Ab dem 9. Juni 2024 wird die BahnCard nur noch digital verfügbar sein. Was Unternehmen mit dieser Umstellung auf digitale Karten berücksichtigen müssen.

DAB (digitaler Arbeitsplatz Bordservice) - Zugbegleiterin nutzt die DAB App zur Fahrkartenkontrolle
© Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

Das Aus für die Plastikkarte. Die Deutsche Bahn hatte bereits im Dezember 2023 die Umstellung zur rein digitalen BahnCard angekündigt, nun steht die Veränderung kurz bevor. Ab dem 9. Juni 2024 werden neu gekaufte BahnCards 25 und 50 nicht mehr als Plastikkarten verschickt. Bestehende Karten bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, aber bei Verlust werden keine Ersatzkarten mehr ausgegeben. Stattdessen sollen die Kunden ihre BahnCard mit ihrem bahn.de-Konto in die DB Navigator App laden und auf dem Smartphone nutzen.

Die Deutsche Bahn begründete den Schritt in einer E-Mail an ihre Kunden mit der Verantwortung als klimafreundliches Verkehrsmittel: „Um gemeinsam mit Ihnen unserer Umwelt etwas Gutes zu tun, werden wir künftig auf Plastik bei der BahnCard verzichten.“

Was Unternehmer jetzt beachten müssen

Wenn Ihre Mitarbeiter durch Sie als Arbeitgeber in den Genuss kommen, eine BahnCard zu erhalten, gilt es nun auf folgendes zu achten:

  • In Zukunft können BahnCard 25 und 50 online über ein bahn.de-Kundenkonto gekauft werden, für das eine gültige E-Mail-Adresse benötigt wird. Dies ist notwendig für die Vertragskommunikation wie Buchungsbestätigungen und Rechnungen. Bestandskunden sind meist schon vertraut mit dem Verfahren. Wer noch kein Kundenkonto hat, kann Hilfe im DB Reisezentrum erhalten. Eine vorläufige BahnCard wird direkt ausgedruckt. Ohne digitale Fähigkeiten wird der Kauf zukünftig jedoch schwierig.
  • Mitarbeiter, die weniger technikaffin sind, benötigen möglicherweise Unterstützung bei der Nutzung der digitalen BahnCard.
  • Die analoge Alternative zur digitalen BahnCard werde es auch in Zukunft geben. Ein Papierausdruck mit einem QR-Code, den das Zugpersonal einscannen kann, genauso wie auf Fahrkarten aus Papier. Dieses PDF soll ab dem 9. Juni automatisch im Bahn-Kundenkonto abrufbar sein, sodass Kundinnen und Kunden es sich ausdrucken können. Wer Probleme damit hat, kann den Kundenservice anrufen oder im DB Reisezentrum nachfragen.
  • Der Arbeitnehmer hat die Verantwortung, das Handy immer ausreichend geladen, funktionsfähig und auf dem aktuellen Stand zu haben.

Kritik an der Umstellung

Besonders kritisch sehen den reinen Online-Verkauf vor allem ältere Leute. 75 Prozent der Menschen über 50 Jahren halten dies für schlecht. Doch sogar unter den jüngeren 18- bis 29-Jährigen sieht fast jeder zweite Befragte den reinen Online-Verkauf kritisch. Das ergab kürzlich eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter 1.000 Befragten über 16 Jahren. Und auch das Argument, dass der Akku des Handys leer sein kann, bleibt zu bedenken. Demnach gebe es im Reisezentrum auf Wunsch, wie bereits erwähnt, weiterhin einen Papierausdruck der Tickets. Das gelte dann laut der Deutschen Bahn auch für die BahnCard.

Gut zu wissen

Wer Bestandskunde ist und das alles nicht möchte, hat ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt für vier Wochen lang, nachdem man die Info von der Bahn über die Umstellung bekommen hat.

Wenn Bahnreisende ihre BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle nicht vorzeigen können, müssen sie im Zug den doppelten Fahrpreis zahlen. Eine Rückerstattung ist mit der Karte und der originalen sowie nachgelösten Fahrkarte möglich – jedoch abzüglich einer entsprechenden  Bearbeitungsgebühr und nur mit einer Frist von 14 Tagen.

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