Das Finanzamt ist gemäß der Abgabenordnung (das ist sozusagen das Grundgesetz der Steuergesetze) befugt, bei den Steuerpflichtigen „über die Schulter zu schauen“. In der Regel werden primär Unternehmen geprüft. Wer an der Reihe ist, entscheidet oft der Zufall durch Losverfahren. Die Wahrscheinlichkeit für eine Prüfung steigt, wenn besondere Sachverhalte vorliegen oder es Auffälligkeiten gibt. Das kann ein Grundstücksgeschäft sein, eine Umwandlung, große Umsatzsteuererstattungsansprüche, viele Barumsätze oder auch ein ungewöhnlicher Geschäftsverlauf. Außer bei der Kassennachschau, die ohne Vorankündigung in bargeldintensiven Branchen (beispielsweie in Gastronomie oder Einzelhandel) durchgeführt wird, erhält der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater eine schriftliche Prüfungsanordnung – erhöhten Puls gibt es inklusive. Aber das muss nicht sein.
Bei BAER & GÜRTLER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT MBB laufen Prüfungen wie folgt ab: Das Finanzamt sendet die Prüfungsanordnung an uns. Der Schreckmoment am Briefkasten entfällt für Sie. Ihre Prüfung wird von Anfang bis Ende von uns organisiert und betreut.
Wie Baer & Gürtler Sie durch diesen Prozess begleitet und wie genau die Prüfungen mit Ihnen zusammen ablaufen, lesen Sie in unserer neuen Magazin-Ausgabe. Das neue wir.unternehmen-Magazin erscheint am 26. September.
Unsere Prämisse: Besser vorsorgen als nachzahlen! Aus unserer langjährigen Erfahrung mit unzähligen Prüfungen wissen wir, welche Bereiche besonders „prüfungsanfällig“ sind. Dazu gehören beispielsweise Autos, Geschenke, Bewirtungskosten, Reisekosten oder Verträge mit nahen Angehörigen sowie vieles mehr. Wir sorgen mit Information und guter Beratung bereits im Vorfeld dafür, dass in diesen Bereichen erst gar keine Probleme entstehen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles auf den Mandanten optimal zugeschnitten ist.