Metropolregion Rhein-Neckar
Metropolregion Rhein-Neckar
Eine Initiative von

Digitale Barrierefreiheit: Deutsche Online-Shops weitgehend unvorbereitet auf neues Gesetz

99 Prozent der deutschen Online-Shops nicht bereit für Barrierefreiheitspflicht [STUDIE]

Kostenloses Stock Foto zu arbeiten, bequemlichkeit, brünette
© pexels / Vlada Karpovich

Eine neue Studie von Buzzmatic in Zusammenarbeit mit DataPulse Research legt offen, dass die digitale Barrierefreiheit in deutschen Online-Shops gravierende Mängel aufweist. 99 Prozent der untersuchten E-Commerce-Websites sind nicht in der Lage, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen, das ab Juni 2025 verbindlich wird.

Unzureichende Vorbereitung und häufige Barrieren

Die Untersuchung, die 2.446 Online-Shops in Deutschland analysierte, enthüllte alarmierende Ergebnisse: Nur 1 Prozent der Shops erfüllt die gesetzlichen Anforderungen vollständig. Besonders häufig treten folgende Probleme auf:

  • Fehlende Seitenstruktur: Die Navigation mit Screenreadern wird durch nicht definierte Landmarks erschwert.
  • Unzureichender Textkontrast: Nutzer mit Sehbehinderungen haben Schwierigkeiten, Inhalte zu lesen.
  • Unklare Linkbeschriftungen: Links sind oft missverständlich oder nicht selbsterklärend.

Trotz dieser Defizite zeigen einige Anbieter, dass es besser geht: Fielmann, DefShop und Starlink schneiden als Top-Performer ab, während mymuesli, kfzteile24 und Tamaris zu den Schlusslichtern zählen.

Gesetzliche Vorgaben ab 2025 – Chancen und Risiken

Ab dem 28. Juni 2025 sind deutsche Online-Shops gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Webseiten anzubieten. Die Nichtbeachtung könnte Unternehmen nicht nur empfindliche Bußgelder und Reputationsschäden einbringen, sondern auch potenzielle Kunden abschrecken. Laut Studie sind 12 Prozent der Bevölkerung direkt auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen – ein Marktpotenzial, das nicht ignoriert werden sollte.

Raoul Schreck, Geschäftsführer von Buzzmatic, betont: „Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie bietet die Chance, digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen und damit Chancengleichheit und Inklusion zu fördern.“

Erkenntnisse und dringender Handlungsbedarf

Die Studie zeigt, dass 80,1 Prozent der Shops lediglich durchschnittliche Ergebnisse mit einem Score von 50–89 Punkten erzielen. Kritisch ist der Zustand bei 0,2 Prozent der Shops, die weniger als 50 Punkte erreichten. Diese Ergebnisse verdeutlichen den Handlungsbedarf, insbesondere angesichts der drohenden gesetzlichen Konsequenzen.

„Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur rechtliche Sanktionen, sondern auch den Verlust von Kunden und Vertrauen“, fasst Schreck zusammen.

Methodik und Details

Die Bewertung der Websites basierte auf dem Lighthouse Accessibility Score und den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Versionen 2.0, 2.1 und 2.2. Aspekte wie Textkontraste, alternative Texte, Navigationsstrukturen und ARIA-Attribute flossen in die Analyse ein.

Für eine detaillierte Betrachtung der Ergebnisse, inklusive anschaulicher Datenvisualisierungen und Infografiken, besuchen Sie:
buzzmatic.net/barrierefreiheit-im-e-commerce-studie

Weitere Meldungen

Zur Übersicht:

Qualitätszeit mit Kindern verbringen, Bildung fördern und dabei Prämien sammeln – ein Konzept, das auch Unternehmer fasziniert. — Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre ...
Phishing, unsichere Passwörter und unachtsamer Umgang mit Daten – oft sind Mitarbeitende das größte Sicherheitsrisiko. Wie Unternehmen ihr Team zur stärksten Verteidigung gegen Cyberangriffe machen. ...
Mann, Der Hölzernen Stock Beim Bohren Des Lochs Hält
So gewinnen kleine Betriebe mehr Kunden in ihrer Region — Aktuelle Studien, wie die Unternehmerkunden-Studie 2024 der Commerzbank, zeigen, dass Handwerksbetriebe trotz zahlreicher Herausforderungen weiterhin ...
Premium Content

Get Free Diagnostic and Estimate From Computer Specialist!

Eine Plattform, viele Vorteile

Kontakt

Vielen Dank für Ihr Interesse an wir.unternehmen. Bitte teilen Sie uns kurz mit um welche Art der Anfrage es sich handelt und geben Sie uns mit unten stehendem Formular einen kurzen Einblick in Ihre Anfrage. Nutzen Sie für Erläuterungen dazu gerne das Nachrichten-Feld. Sie erhalten in kürze eine persönliche Rückmeldung.