Barrierefreie Websites: Was KMU jetzt wissen und umsetzen müssen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommen verbindliche Vorgaben auf Unternehmen zu. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss handeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Was für viele Unternehmer bislang als Randthema galt, rückt nun in den Fokus: Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Diese Unternehmen sind betroffen
Das Gesetz gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte herstellen, einführen oder vertreiben. Konkret betrifft es: Dienstleistungen, Services und Produkte, die im ersten Paragraphen definiert werden: Darunter fallen zum Beispiel Hardwaresysteme, Zahlungsterminals (beispielsweise Geldautomaten) und Personenbeförderungsdienste (darunter auch Tickets). Der wichtigste Geltungsbereich ist wohl aber E-Books und ...
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