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Barrierefreie Websites: Was KMU jetzt wissen und umsetzen müssen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommen verbindliche Vorgaben auf Unternehmen zu. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss handeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

© Freepik / storyset

Was für viele Unternehmer bislang als Randthema galt, rückt nun in den Fokus: Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

Diese Unternehmen sind betroffen

Das Gesetz gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte herstellen, einführen oder vertreiben. Konkret betrifft es: Dienstleistungen, Services und Produkte, die im ersten Paragraphen definiert werden: Darunter fallen zum Beispiel Hardwaresysteme, Zahlungsterminals (beispielsweise Geldautomaten) und Personenbeförderungsdienste (darunter auch Tickets). Der wichtigste Geltungsbereich ist wohl aber E-Books und ...

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