12 Steuertipps für Erbengemeinschaften
Nur etwa 20 Prozent aller Erben sind Alleinerben. Die große Mehrheit findet sich in einer Erbengemeinschaft mit zwei und mehr Erben wieder. Und die quält vor allem eine Frage: „Wann fallen Erbschaftsteuern oder andere Steuerarten an und wer muss sie zahlen“, sagt Manfred Gabler, Geschäftsführer der Weilheimer Firma ErbTeilung. Er muss es wissen. Denn sein Unternehmen hilft Miterben, möglichst schnell und effizient an ihren Erbanteil zu gelangen.
Dabei spielen auch steuerliche Fragen eine wichtige praktische Rolle. „Grundsätzlich muss man dazu wissen, dass die Erbengemeinschaft selbst mangels Rechtsfähigkeit nicht steuerpflichtig ist. Die Erbschaftsteuer fällt deshalb bei jedem Erben an“, so Gabler. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt nach der bekannten Faustregel vom Steuerwert des Nachlasses, der Erbquote des Miterben sowie dessen persönlichen steuerlichen Bedingungen ab. So steht Ehegatten ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro zu, Kindern 400.000 Euro und Enkelkindern 200.000 Euro. Wichtig zu wissen: Liegt der Wert der eigenen Erbquote nicht über dem jeweiligen Freibetrag, fällt keine Erbschaftsteuer an. Um Erbinnen und Erben speziell in Erbengemeinschaften unnötigen ...
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