Abfindungen – Wann muss der Chef zahlen?
Auch in Kleinbetrieben kann es Ansprüche auf Abfindungen geben
Weil die Geschäfte nicht gut laufen, muss der Regensburger Schreinermeister Markus H. einen Teil seiner Belegschaft kurzfristig entlassen. Damit will der 53-Jährige eine Insolvenz seines Kleinbetriebes vermeiden. Doch er zögert. Besteht eventuell bei einigen Mitarbeitern ein Anspruch auf Abfindung? Hier ein Überblick über die rechtliche Lage.
In Kleinbetrieben mit maximal zehn Mitarbeitern greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Der Arbeitgeber benötigt deshalb keinen Kündigungsgrund und kann sogar ohne eine vorhergehende Abmahnung kündigen. In diesem Zusammenhang besteht für den Arbeitnehmer auch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Sogar eine betriebsbedingte Kündigung macht eine Abfindung nicht erforderlich. Abfindungen werden in Kleinbetrieben aus diesem ...
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