EU: KMU werden nur noch am Hauptsitz besteuert


Bisher wird jede Dependance im Ausland eigens besteuert. Die neue Regelung reduziert die Steuerbelastung. Außerdem soll EU-weit eine strikte 30-Tage-Grenze für Zahlungen eingeführt werden.
Mit der neuen EU-Verordnung über Zahlungsverzug (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0533) im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Eingeführt wird eine Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen. Bestehende Unklarheiten und Ausnahmen fallen damit weg. Durch den vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Ferner werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten Zahlern zu schützen.
Jede vierte Insolvenz geht auf säumige Zahler zurück
...- © wir.unternehmen GmbH / Christian Gehl, Zentralredaktion






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