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KMU-Meldestelle schützt Whistleblower

Auch KMU’s müssen Systeme zum Schutz von Whistleblowern installieren. © iStockphoto / iStockphoto

Seit Mitte Dezember 2023 muss es auch in Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten Hinweisgeberprogramme geben. Die Meldestellen zu implementieren ist jedoch keine Lappalie.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein internes oder externes Meldesystem für Hinweisgebende einzurichten, um eine sichere Möglichkeit zur Anzeige von Rechtsverstößen im Unternehmensumfeld zu schaffen. Dabei sind Handlungsspielräume zwar durchaus drin, doch muss das Angebot stets niedrigschwellig erreichbar sein. Und: Unternehmen haben die Pflicht, dafür eine verantwortliche Person zu benennen, die juristisch entsprechend bewandert ist.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist schon im Juli 2023 in Kraft getreten, war jedoch zunächst nur für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gültig. Es soll hinweisgebende Personen, die potenzielle Verstöße ihrer Unternehmen gegen gesetzliche Regelungen melden, vor beruflichen Repressalien ...

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