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Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro

Eine Vollzeitstelle auf Mindestlohnbasis muss seit dem 1. Januar 2023 mit 2.151 Euro brutto entlohnt werden. © Freepik

Mit der Erhöhung beträgt der gesetzliche Mindestlohn nun knapp 4 Euro mehr als zur Einführung vor neun Jahren. Brutto erhält damit jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der in Vollzeit beschäftigt ist, mindestens 2.151 Euro brutto pro Monat.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Die sogenannte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung legt ihn auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde fest (also je nachdem, wie eine Stunde im Unternehmen definiert ist. Sie kann auch nur 45 Minuten dauern). Am 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn dann auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Basis der neuen Mindestlohnhöhe ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/), das am 11. August 2014 verabschiedet wurde. Er regelte zum ersten Mal in Deutschland das Entgelt, das Arbeitnehmer in jedem Fall erhalten müssen. Der erste Mindestlohn vom 1. Januar 2015 betrug noch 8,50 Euro pro ...

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