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Die E- Rechnung kommt
Mit dem Wachstumschancengesetz kommt im Unternehmensbereich ab dem 01.01.2025 auch die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung.
Was ist eine E- Rechnung?
An eine E- Rechnung sind bestimmte technische Voraussetzungen und Strukturen gekoppelt.
Ein PDF ist keine E- Rechnung!
Das strukturierte elektronische Format soll der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Lieferungen oder sonstige Leistungen an andere Unternehmer erbringen (B2B). Auch Vermieter, die umsatzsteuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten sind von der Regelung betroffen. Ein Mietvertrag als Rechnung, wie es bisher der Fall war, reicht dann nicht mehr aus.
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